Durchführungsbestimmungen
Teilnehmer:innen
Am Turnier nehmen jeweils 5 weibliche und 5 männliche Mannschaften vom Baden-Württembergischen Handball-Verband sowie dem Handballverband Rheinhessen-Pfalz gemäß deren internen Kriterien sowie der vom Veranstalter vorgegebenen Kontingente gemeldeten Mannschaften teil (s. Spielplan).
1. Durchführungsbestimmungen
1.1.
Für die Durchführung der Spiele gelten die Internationalen Hallenhandballregeln unter Beachtung der Satzungen und Ordnungen des DHB und sowie der Zusatzbestimmungen des BWHV, sofern nachstehend nichts anderes geregelt ist.
1.2.
Die Spielpläne sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.
1.3.
Die Spielzeit beträgt 1 x 20 Minuten ohne Halbzeitpause und ohne Auszeit.
1.4.
Die Ermittlung der/des Turniersieger/s sowie der Platzierungen erfolgt bei den Gruppenspielen nach folgender
Wertung:
- nach Punkten
- bei Punktgleichheit nach dem direkten Vergleich
- bei Punktgleichheit im direkten Vergleich nach der Tordifferenz der Spiele, die zur Ermittlung des direkten Ver- gleichs herangezogen werden
- bei gleicher Tordifferenz nach den mehr erzielten Toren der Spiele, die zur Ermittlung des direkten Vergleichs her- angezogen werden
- nach der Gesamt-Tordifferenz aller Spiele
- nach der höheren Zahl aller erzielten Tore
2.
Es gilt folgender Stichtag: D-Jugend ab 01.01.2014
3.
Zeitnehmer und Sekretär werden vom ausrichtenden Verein gestellt.
4.
Beide Mannschaften stellen je einen Spielball – die Entscheidung über den Ball trifft der Schiedsrichter. Alternativ kann der Veranstalter Spielbälle zur Verfügung stellen.
5.
Der Spielbericht erfolgt über Spielbericht Online Phönix.
6.
Jede Mannschaft muss ein passendes andersfarbiges Wechseltrikot mitführen, bei Bedarf (wird durch Schiedsrichter festgelegt) wechselt der im Spielplan zweitgenannte Verein das Trikot.
7.
Die Verwendung von Haftmittel jeglicher Art ist untersagt.
8.
Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch den BWHV.
9.
Der ausrichtende Verein hat durch einen Turnierleiter in Absprache mit den Schiedsrichtern den Ablauf des Turniers Spieltages sicherzustellen.
10.
Einsprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11.
Der Eintritt zu den Spielen ist frei.
12.
Spielleitende Stelle für das Turnier ist der vom ausrichtenden Verein zu bestimmende Turnierleiter: Florian Sauter, Mobil: 0170-7917702, Mail: abteilungsleitung@handball-wiesloch.de
Dem Turnierleiter muss eine Kopie dieser Durchführungsbestimmungen sowie der elementaren Ordnungen und Regeln des DHB und des BWHV vorliegen.
13.
Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller
- aufgrund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion (Regel 8:6 Int. Handball-Regeln) oder
- aufgrund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens (nach Regel 8:10 Int. Handballregeln)
disqualifiziert und erfolgt im Spielbericht der Hinweis auf die Einstufung des Verhaltens nach Regel 8:6 bzw. 8:10, ist er vorläufig für das nächste Meisterschaftsspiel der Mannschaft, in der er fehlbar wurde, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf. Die automatische Sperre nach diesem Absatz ist eine ausschließlich mannschafts- und spielbezogene Sperre, die nicht für die Teilnahme am sonstigen Spielbetrieb gilt.
Das Recht der Spielleitenden Stelle weitere Maßnahmen nach § 5 RO-DHB zu treffen, bleibt unberührt.
14.
Bei Notwendigkeit kann der Veranstalter des Turniers eine Änderung dieser Ausschreibung vornehmen.
15.
Der ausrichtende Verein sorgt dafür, dass in der Halle ausreichend Verpflegung sowie Getränke sind. Der ausrichtende Verein erhält die Einnahmen aus der Bewirtung.
16.
Für die Mannschaften wird Wasser kostenfrei bereitgestellt und jede:r Spieler:in erhält einen Verpflegungsbon von der Sportregion Rhein-Neckar e.V..
Veranstalter:
TSG 1885 Wiesloch e.V
Abteilung Handball
Parkstraße 5/1
69168 Wiesloch
Veranstalter: Initiator:
Sportregion Rhein-Neckar e.V.
M1, 4-5
68161 Mannheim
14. September 2025








