Turnierbestimmungen.

je 25

Minuten

Durchführungsbestimmungen :

1. Teilnehmer

An der Qualifikations-Runde am Samstag den 07.09.2019 nehmen die vom Badischen Handball-Verband, dem Pfälzer Handball-Verband sowie dem Handballbezirk Darmstadt gemäß deren internen Kriterien sowie der vom Veranstalter vorgegebenen Kontingente gemeldeten Mannschaften teil (s. Spielplan).
An der Final-Runde am Sonntag den 08.09.2019 nehmen die vom Veranstalter gesetzten Top-Mannschaften der Metropolregion Rhein-Neckar teil (s. Spielplan).

2. Durchführungsbestimmungen

1. Für die Durchführung der Spiele gelten die Internationalen Hallenhandballregeln unter Beachtung der Satzungen und Ordnungen des DHB und des BHV sowie der Zusatzbe-stimmungen des Badischen Handball-Verbands, sofern nachstehend nichts anderes geregelt ist.
2. Die Spielpläne sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.
3. Die Spielzeit beträgt 1 x 25 Minuten ohne Halbzeitpause.
4. Alle Spiele werden mit einem Team-Time-Out pro Mannschaft pro Spiel durchge-führt.
5. Die Ermittlung der/des Gruppensieger/s sowie der Platzierungen erfolgt bei den Gruppenspielen nach folgender Wertung:
a. nach Punkten
b. bei Punktgleichheit nach dem direkten Vergleich
c. bei Punktgleichheit im direkten Vergleich nach der Tordifferenz der Spiele, die zur Ermittlung des direkten Vergleichs herangezogen werden
d. bei gleicher Tordifferenz nach den mehr erzielten Toren der Spiele, die zur Ermittlung des direkten Vergleichs herangezogen werden
e. nach der Gesamt-Tordifferenz aller Spiele
f. nach der höheren Zahl aller erzielten Tore
Wenn die obigen Kriterien a bis f nicht zur Ermittlung einer besser platzierten Mannschaft führen, wird bei zwei Mannschaften der Sieger durch 7-m-Werfen (IHF-Regel 2:2) ermit-telt:
Jede Mannschaft benennt 5 Spieler. Diese Spieler führen im Wechsel mit der anderen Mannschaft je einen Wurf aus. Die Reihenfolge der Werfer ist den Mannschaften freige-stellt. Die Torwarte können frei gewählt und gegen einen anderen zur Teilnahme berech-tigten Spielern ausgewechselt werden. Spieler können sowohl als Werfer als auch als Tor-wart eingesetzt werden.
Die Schiedsrichter bestimmen das Tor, auf das geworfen wird. Die Mannschaft, die das Losen gewinnt, entscheidet, ob sie oder die andere Mannschaft mit dem Werfen beginnt. Bei Gleichstand nach dem ersten Durchgang beginnt die andere Mannschaft mit der Fort-setzung des 7-m- Werfens im 1 gegen 1. Hierbei dürfen dieselben Spieler wie beim ersten Durchgang benannt werden.
Spieler können von der weiteren Teilnahme wegen besonderer oder wiederholter Unsport-lichkeit disqualifiziert werden. Handelt es sich hierbei um einen der 5 benannten Spieler, kann die Mannschaft einen anderen Spieler benennen.

Bei drei identischen Mannschaften gem. obiger Kriterien a bis f wird der Sieger sowie die Platzierungen durch 7-m-Werfen entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen des DHB zu Regel 14 ermittelt. Dazu werden aus den drei Mannschaften zwei Mannschaften durch Losentscheid bestimmt, welche in der 1. Runde im 7-m-Werfen ge-geneinander antreten. Der Sieger tritt anschließend in der 2. Runde gegen die dritte Mann-schaft an. Der Sieger der 2. Runde ist somit die best-platzierte Mannschaft. Sollte es sich bei dem Sieger um den Gewinner der 1. Runde handeln, so wird über die weiteren Platzie-rungen im 7-m-Werfen zwischen den Verlierern der 1. und der 2. Runde entschieden. Soll-te sich in der 2. Runde der dritte Verein durchsetzen, so werden die folgenden Platzierun-gen anhand des Ergebnisses der 1. Runde vergeben.

6. Die jeweils bestplatzierte männliche und weibliche Mannschaft der Qualifikations-Runde qualifiziert sich für die Teilnahme an der Final-Runde. In der Final-Runde wer-den die erst- und zweitplatzierten Mannschaften in jeweils einem Finale zwischen den beiden bestplatzierten Mannschaften der Gruppenphase ausgespielt.
7. Es gelten folgende Stichtage: B-Jugend 01.01.2003
8. Zeitnehmer und Sekretär werden vom ausrichtenden Verein gestellt.
9. Beide Mannschaften stellen je einen Spielball – die Entscheidung über den Ball trifft der Schiedsrichter.
10. Der ausrichtende Verein stellt eine ausreichende Anzahl an Papierspielprotokollen zur Verfügung.
11. Jede Mannschaft muss ein passendes andersfarbiges Wechseltrikot mitführen, bei Bedarf (wird durch Schiedsrichter festgelegt) wechselt der im Spielplan zweitgenann-te Verein das Trikot.
12. In der Spielhalle (Stadionhalle Wiesloch) ist ausschließlich das vom Ausrichter gestell-te Haftmittel zu verwenden. In der Warmmachhalle (Kreissporthalle) herrscht abso-lutes Haftmittelverbot und es dürfen lediglich die vom Ausrichter zur Verfügung ge-stellten Bälle genutzt werden.
13. Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch den Vizepräsidenten Schiedsrichterwe-sen des BHV.
14. Der ausrichtende Verein händigt den Schiedsrichtern die Abrechnungsformulare für die Schiedsrichter-Kosten aus (Vergütung: Fahrtkosten 0,30 €/km zzgl. je Mitfahrer 0,02 € pro/km sowie als Spielleitungsentschädigung 60 € für Samstag und 75 € für Sonntag). Die Schiedsrichter reichen diese Abrechnungsformulare beim Badischen Handball-Verband ein, der die Kosten dann dem Veranstalter weiterberechnet.
15. Der ausrichtende Verein hat durch einen Turnierleiter in Absprache mit den Schieds-richtern den Ablauf des Turniers Spieltages sicherzustellen. Die Spielprotokolle wer-den vom ausrichtenden Verein gesammelt dem Badischen Handball-Verband überge-ben.
16. In Rechtsfällen ist wie folgt zu verfahren:
• Einsprüche sind spätestens 15 Minuten nach Spielende des jeweiligen Turnier-spieles unter gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr von 80,00 Euro durch den Mannschaftsverantwortlichen oder Vereinsvertreter schriftlich bei dem für diesen Turnierspieltag beauftragten Turnierleiter einzulegen. Bleibt der Ein-spruch erfolglos, verfällt die Einspruchsgebühr zu Gunsten des Veranstalters.
• Den Vorsitz des Sportgerichts übernimmt die mit der Aufsicht beauftragte Per-son. Der Vorsitzende beruft aus den am Turnier beteiligten Vereinen oder sonstigen anwesenden Personen zwei neutrale Beisitzer.
• Der Einspruch ist unverzüglich zu entscheiden und erlangt mit seiner Verkün-dung Rechtskraft. Er ist endgültig. Eine kurze Niederschrift ist vom Vorsitzen-den anzufertigen und von ihm sowie den Beisitzern zu unterschreiben.
17. Der Eintritt zu den Spielen ist frei.
18. Spielleitende Stelle für das Turnier ist der vom ausrichtenden Verein zu bestimmende Turnierleiter:
Harald Sauter, Mobil: 0177-2666559, Mail: huj.sauter@t-online.de
Dem Turnierleiter muss eine Kopie dieser Durchführungsbestimmungen sowie der elementaren Ordnungen und Regeln des DHB und des BHV vorliegen.
19. Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller
a. aufgrund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzli-chen oder arglistigen Aktion (Regel 8:6 Int. Handball-Regeln) oder
b. aufgrund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens (nach Regel 8:10 Int. Handballregeln)
disqualifiziert und erfolgt im Spielbericht der Hinweis auf die Einstufung des Verhal-tens nach Regel 8:6 bzw. 8:10, ist er vorläufig für das nächste Meisterschaftsspiel der Mannschaft, in der er fehlbar wurde, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf. Die automatische Sperre nach die-sem Absatz ist eine ausschließlich mannschafts- und spielbezogene Sperre, die nicht für die Teilnahme am sonstigen Spielbetrieb gilt.
Das Recht der Spielleitenden Stelle weitere Maßnahmen nach § 5 RO-DHB zu tref-fen, bleibt unberührt.
20. Bei Notwendigkeit kann der Veranstalter des Turniers eine Änderung dieser Aus-schreibung vornehmen.
21. Der ausrichtende Verein sorgt dafür, dass in der Halle ausreichend Verpflegung sowie Getränke sind. Der ausrichtende Verein erhält die Einnahmen aus der Bewir-tung.
22. Für die Mannschaften wird Wasser kostenfrei bereitgestellt.

Veranstalter:
TSG 1885 Wiesloch e.V.
Abteilung Handball
Parkstraße 5/1
69168 Wiesloch